Einsatzorte

  • Reisebüros
  • Geldinstitute (z. B. bei der Kontoeröffnung)
  • Hausverwaltung, Maklerbüro, Wohnungsbaugesellschaft (z. B. bei Wohnungsbesichtigungen)
  • Service-Einrichtungen (wie Verbraucherzentrale, Beratungsstellen …)
  • Arbeitsagentur/Jobcenter und Einrichtungen anderer Kostenträger
  • Feiern/Feste im privaten wie beruflichen Bereich
  • Arbeitsplatz (z. B. bei Einweisungen)
  • Kaufhaus, Möbelhaus, Autohaus
  • Veranstaltungsorte (bei Bildungs-, Info-, Kulturveranstaltungen)
  • Schule, Kita (z. B. bei Besichtigungen, Einführungsveranstaltungen, Schülerassistenz)
  • Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • Einrichtungen des Sports (z. B. bei Vereinsveranstaltungen, Turnieren …)

Rechtsgrundlagen für den Anspruch auf Kommunikationsassistenz

Die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache (DGS), 1999 im Landesgleichstellungsgesetz und 2002 im Behindertengleichstellungsgesetz stellt eine wichtige Zäsur in der sozial-politischen Geschichte Hörgeschädigter in Deutschland dar.

  • Behindertengleichstellungsgesetz BGG §6:

(1) Die Deutsche Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt.

(2) Lautsprachbegleitende Gebärden sind als Kommunikationsform der deutschen Sprache   anerkannt.

(3) Hörbehinderte Menschen (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige) und sprachbehinderte Menschen haben nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze das Recht, die Deutsche Gebärdensprache oder lautsprachbegleitende Gebärden zu verwenden. Soweit sie sich nicht in Deutscher Gebärdensprache oder mit lautsprachbegleitenden Gebärden verständigen, haben sie nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze das Recht, andere geeignete Kommunikationshilfen zu verwenden.

  • Die Kommunikationshilfeverordnung (KHV) §3 definiert Kommunkationshilfe wie folgt:

(1) Die Kommunikation mittels eines/r Gebärdensprachdolmetscher/ -in oder einer anderen Kommunikationshilfe ist als geeignete Kommunikationsform anzusehen, wenn sie im konkreten Fall für die Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderliche Verständigung sicherstellt

(2) Als andere Kommunikationshilfen kommen Kommunikationshelfer/-innen, Kommunikationsmethoden und Kommunikationsmittel in Betracht:

1. Kommunikationshelfer/-innen sind insbesondere

a) Schriftdolmetscher/-innen

b) Simultanschriftdolmetscher/-innen

c) Oraldolmetscher/-innen

d) sonstige Personen des Vertrauens (Kommunikationsassistent/-innen)

Ausbildung zur Kommunikationsassistent/-in

Neben dem Erlangen einer soliden Sprachkompetenz in Deutscher Gebärdensprache (DGS), Lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG) sowie Lautsprachunterstützenden Gebärden (LUG) ist auch die Vermittlung fundierter Kenntnisse der Gehörlosengemeinschaft mittels Soziologie, Geschichte, Kultur, Behindertenrecht wichtig.

Kommunikative Barrieren … und wie man sie überwinden kann

In Deutschland leben ca. 16 Millionen gehörlose und hörgeschädigte Menschen, die in einer auf Hörende ausgerichteten Welt in allen Bereichen des Alltags auf Barrieren und Grenzen stoßen. Sie sind oft ausgeschlossen von kulturellen und politischen Angeboten und Informationen, von Medien wie Rundfunk, Film und Fernsehen.

Eine reibungslose Kommunikation mit Hörenden ist in vielen Fällen nicht möglich: Nur sehr wenige Hörende verfügen über Kenntnisse in Deutscher Gebärdensprache (DGS), Lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG) und/ oder Lautsprachunterstützenden Gebärden (LUG). Viele Hörgeschädigte haben ihrerseits große Probleme im Verständnis der deutschen Schriftsprache.

Hier setzen die Dienstleistungen eines/r KommunikationsassistentIn für Hörgeschädigte mit Kompetenz in DGS/ LBG/ LUG an: Er/ sie tritt als Sprachvermittler/-in und Begleiter/-in in Beruf und Alltag der hörgeschädigten Personen auf und unterstützt so deren Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gemäß den Bestimmungen des SGB IX.

Einsatzbereiche

Die Dienstleistungen eins/r Kommunikationsassistent/-in (KA) für Gehörlose und Hörgeschädigte beeinhalten hauptsächlich

  • Sprachvermittlung: Die Deutsche Lautsprache wird hierbei in Deutsche Gebärdensprache (DGS), Lautsprachbegleitende Gebärden (LBG), Lautsprachunterstützende Gebärden (LUG) übertragen und umgekehrt.
  • inhaltlichen Klärung und Übersetzung von deutscher Schriftsprache
  • telefonieren, Schriftstücke aufsetzen
  • Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen

… und decken sämtliche Bereiche des gesellschaftlichen Lebens ab.

Behörden/Institutionen

  • telefonische Recherchearbeiten
  • schriftsprachliche Unterstützung beim Formulieren ‘formloser Anträge’
  • Vor- und Nachbereiten von Beratungsgesprächen
  • Hilfestellung beim Ausfüllen von formalen Anträgen

Ausbildung/ Arbeit

  • Elternassistenz (Unterstützung gehörloser Eltern hörender Kinder (CODA’s) im Schulaltag)
  • Schüler/-innenassistenz (Begleitung von GL Regel- und Integrationsschüler/-innen)
  • Student/-innenassistenz (Tutor)
  • Telefonassistenz
  • Arbeitsassistenz (Bürotätigkeit, Verwaltung, Sprachvermittlung zwischen Kollegen)
  • Begleitung beim Berufseinstieg (Jobcoach)
  • Begleitung bei Praktika
  • Mitschreibedienst bei beruflichen Weiterbildungen (z.B. für Gehörlose/ Hörgeschädigte mit Usher-Syndrom)

Kultur/Bildung/Sport

  • Begleitung in Museen und Ausstellungen; inhaltliche Klärung der Schrifttafeln
  • Begleitung zu Workshops, Seminaren, Literaturabenden
  • telefonische Terminvereinbarung
  • kommunikative Unterstützung bei Freizeitgestaltungen diverser Art
  • kommunikative Unterstützung bei Anschaffungen diverser Art

Kompetenzen eines/r Kommunikationsassistent/-in

1.  Fachliche Qualifikationen

Ausbildung

  • Zertifikat als Kommunikatonsassistent/-in für Taube/ Gehörlose und Hörgeschädigte mit Kompetenz in Deutscher Gebärdensprache
  • oder eine vergleichbare Qualifikation

Sprachen

  • Deutsche Gebärdensprache (DGS)
  • Lautsprachbegleitende Gebärden (LBG)
  • Lautsprachunterstützende Gebärden (LUG)
  • sichere Beherrschung des Schriftdeutschen

Fundierte Kenntnisse der Gehörlosen- und Schwerhörigen-Gemeinschaft

  • Soziologie
  • Geschichte
  • Kultur
  • Gebärdensprachlinguistik
  • Behindertenrecht

2. Sonstige Anforderungen

Ein/e KommunikationsassistentIn

  • steht in Kontakt zur Gehörlosen- und Schwerhörigen Gemeinschaft
  • verfolgt aktuelle Diskussionen innerhalb der Gemeinschaft
  • besucht regelmäßig kulturelle Veranstaltungen (z.B. im GL-Zentrum)
  • hat Interesse an sozial- und tagespolitischen Themen und Entscheidungen
  • ist informiert über SGB IX, BGG, UN-Konvention (“alle inklusive”) …
  • arbeitet sich für eine kompetente Begleitung Hörgeschädigter selbststädige in neue Wissensgebiete ein
  • nimmt an Weiterbildungen teil
  • verfügt über soziale Kompetenz
  • geht souverän, einfühlsam, fair und konstruktiv mit Menschen um

3. Kodex

Ein/e Kommuniktionsassisten/-in (KA):

  • kennt die eigenen Stärken und Schwächen
  • lehnt Aufträge ab, die die Kompetenz überschreiten
  • beachtet die Schweigepflicht
  • versteht sich als Begleiter/-in, Vermittler/-in, Unterstützer/-in und Ansprechpartner/-in

Kommunikationassistenz für Taube/ Gehörlose und Hörgeschädigte mit Kompetenz in Deutscher Gebärdensprache

Das Berufsbild gebärdensprachkompetente Kommunikationsassistenz (KA) läßt sich als kommunikative Unterstützung hörgeschädigter und gehörloser Personen jeglicher Art beschreiben. Dabei geht es hauptsächlich um die Vermittlung zwischen Laut- und Gebärdensprache, sowohl mündlich als auch schriftlich – auf angemessenem Sprachniveau.

  • Berufsmöglichkeiten
  1. Ein KA arbeitet als persönlicher Assistent für hörgeschädigte und gehörlose Personen
  2. Ein KA hat bereits einen Beruf erlernt und möchte diesen weiterhin ausüben, allerdings um DGS (Deutsche Gebärdensprache) – Kompetenz erweitert.

Einsatzbeispiele:

  1. Selbstständigkeit
  2. Begleitung zum Amt
  3. Hobby/ Freizeit
  4. Schule/ Arbeitsplatz
  5. Weiterbildung

Das Ziel ist eine umfangreiche Unterstützung der Hörgeschädigten in diversen kommunikativen Situationen.