Die Dienstleistungen eins/r Kommunikationsassistent/-in (KA) für Gehörlose und Hörgeschädigte beeinhalten hauptsächlich
- Sprachvermittlung: Die Deutsche Lautsprache wird hierbei in Deutsche Gebärdensprache (DGS), Lautsprachbegleitende Gebärden (LBG), Lautsprachunterstützende Gebärden (LUG) übertragen und umgekehrt.
- inhaltlichen Klärung und Übersetzung von deutscher Schriftsprache
- telefonieren, Schriftstücke aufsetzen
- Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen
… und decken sämtliche Bereiche des gesellschaftlichen Lebens ab.
Behörden/Institutionen
- telefonische Recherchearbeiten
- schriftsprachliche Unterstützung beim Formulieren ‘formloser Anträge’
- Vor- und Nachbereiten von Beratungsgesprächen
- Hilfestellung beim Ausfüllen von formalen Anträgen
Ausbildung/ Arbeit
- Elternassistenz (Unterstützung gehörloser Eltern hörender Kinder (CODA’s) im Schulaltag)
- Schüler/-innenassistenz (Begleitung von GL Regel- und Integrationsschüler/-innen)
- Student/-innenassistenz (Tutor)
- Telefonassistenz
- Arbeitsassistenz (Bürotätigkeit, Verwaltung, Sprachvermittlung zwischen Kollegen)
- Begleitung beim Berufseinstieg (Jobcoach)
- Begleitung bei Praktika
- Mitschreibedienst bei beruflichen Weiterbildungen (z.B. für Gehörlose/ Hörgeschädigte mit Usher-Syndrom)
Kultur/Bildung/Sport
- Begleitung in Museen und Ausstellungen; inhaltliche Klärung der Schrifttafeln
- Begleitung zu Workshops, Seminaren, Literaturabenden
- telefonische Terminvereinbarung
- kommunikative Unterstützung bei Freizeitgestaltungen diverser Art
- kommunikative Unterstützung bei Anschaffungen diverser Art

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