1. Fachliche Qualifikationen
Ausbildung
- Zertifikat als Kommunikatonsassistent/-in für Taube/ Gehörlose und Hörgeschädigte mit Kompetenz in Deutscher Gebärdensprache
- oder eine vergleichbare Qualifikation
Sprachen
- Deutsche Gebärdensprache (DGS)
- Lautsprachbegleitende Gebärden (LBG)
- Lautsprachunterstützende Gebärden (LUG)
- sichere Beherrschung des Schriftdeutschen
Fundierte Kenntnisse der Gehörlosen- und Schwerhörigen-Gemeinschaft
- Soziologie
- Geschichte
- Kultur
- Gebärdensprachlinguistik
- Behindertenrecht
2. Sonstige Anforderungen
Ein/e KommunikationsassistentIn
- steht in Kontakt zur Gehörlosen- und Schwerhörigen Gemeinschaft
- verfolgt aktuelle Diskussionen innerhalb der Gemeinschaft
- besucht regelmäßig kulturelle Veranstaltungen (z.B. im GL-Zentrum)
- hat Interesse an sozial- und tagespolitischen Themen und Entscheidungen
- ist informiert über SGB IX, BGG, UN-Konvention (“alle inklusive”) …
- arbeitet sich für eine kompetente Begleitung Hörgeschädigter selbststädige in neue Wissensgebiete ein
- nimmt an Weiterbildungen teil
- verfügt über soziale Kompetenz
- geht souverän, einfühlsam, fair und konstruktiv mit Menschen um
3. Kodex
Ein/e Kommuniktionsassisten/-in (KA):
- kennt die eigenen Stärken und Schwächen
- lehnt Aufträge ab, die die Kompetenz überschreiten
- beachtet die Schweigepflicht
- versteht sich als Begleiter/-in, Vermittler/-in, Unterstützer/-in und Ansprechpartner/-in

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