Kompetenzen eines/r Kommunikationsassistent/-in

1.  Fachliche Qualifikationen

Ausbildung

  • Zertifikat als Kommunikatonsassistent/-in für Taube/ Gehörlose und Hörgeschädigte mit Kompetenz in Deutscher Gebärdensprache
  • oder eine vergleichbare Qualifikation

Sprachen

  • Deutsche Gebärdensprache (DGS)
  • Lautsprachbegleitende Gebärden (LBG)
  • Lautsprachunterstützende Gebärden (LUG)
  • sichere Beherrschung des Schriftdeutschen

Fundierte Kenntnisse der Gehörlosen- und Schwerhörigen-Gemeinschaft

  • Soziologie
  • Geschichte
  • Kultur
  • Gebärdensprachlinguistik
  • Behindertenrecht

2. Sonstige Anforderungen

Ein/e KommunikationsassistentIn

  • steht in Kontakt zur Gehörlosen- und Schwerhörigen Gemeinschaft
  • verfolgt aktuelle Diskussionen innerhalb der Gemeinschaft
  • besucht regelmäßig kulturelle Veranstaltungen (z.B. im GL-Zentrum)
  • hat Interesse an sozial- und tagespolitischen Themen und Entscheidungen
  • ist informiert über SGB IX, BGG, UN-Konvention (“alle inklusive”) …
  • arbeitet sich für eine kompetente Begleitung Hörgeschädigter selbststädige in neue Wissensgebiete ein
  • nimmt an Weiterbildungen teil
  • verfügt über soziale Kompetenz
  • geht souverän, einfühlsam, fair und konstruktiv mit Menschen um

3. Kodex

Ein/e Kommuniktionsassisten/-in (KA):

  • kennt die eigenen Stärken und Schwächen
  • lehnt Aufträge ab, die die Kompetenz überschreiten
  • beachtet die Schweigepflicht
  • versteht sich als Begleiter/-in, Vermittler/-in, Unterstützer/-in und Ansprechpartner/-in